AGB

§1 Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen LightDrive Veranstaltungstechnik (Silvio Schneider) (nachfolgend LightDrive genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Vermietung von Gegenständen und/ oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von LightDrive zum Gegenstand haben. Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.



§2 Angebot und Vertragsschluss


Angebote von LightDrive sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt als erteilt wenn der Kunde dies schriftlich, oder per E- Mail erklärt. Eine mündliche Annahme des Projektes wird dem Kunden durch LightDrive schriftlich, oder per E- Mail rückbestätigt. In diesem Fall gilt der Projektauftrag als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von Drei Arbeitstagen Widerspruch gegen die Bestätigung erhebt.

Die Auftragsbestätigung kann durch Übergabe und/ oder Bereitstellung der Mietgegenstände von LightDrive ersetzt werden.



§3 Materialmiete


Der Auftraggeber hat das Mietmaterial zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort abzuholen und zurückzugeben, sofern nicht anders vereinbart. Von dieser Regelung ausgenommen sind Lieferungen.

Grundsätzlich gilt der Zeitraum vom verlassen der Ware von LightDrive und gilt bis Rückgabe an LightDrive.


Die schriftlich vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten.

Werden die Mietobjekte zu spät retourniert, so läuft die Miete automatisch weiter und der Mieter ist verpflichtet, die Mehrkosten an LightDrive zu bezahlen. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgeräte hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietkosten.


Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift des Mietvertrages, dass er eine Vollständigkeits- und Funktionsprüfung aller Geräte bei Übergabe durchgeführt hat oder eine durch die Mitarbeiter von LightDrive durchgeführte Prüfung anerkennt. Nachträglich erklärte Mängel werden nicht anerkannt.


LightDrive behält sich das Recht vor, an den Mietgegenständen Werbung in minimaler Grösse anzubringen. Die Firmenlogos dürfen durch den Mieter weder entfernt noch überklebt werden.


Sämtliche Mietgeräte mit allem Zubehör bleiben Eigentum der Firma LightDrive. Der Mieter übernimmt die Haftung für die

Mietgeräte vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs am vereinbarten Ort. Der Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten, entstanden durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der

Netznormen, unsachgemässe Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung usw.

Der Kunde hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Der Kunde ist verpflichtet, LightDrive unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Kunde trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.


Retournierte Mietobjekte werden innerhalb 5 Werktage von LightDrive getestet und auf fehlende Teile überprüft. LightDrive behält sich das Recht vor bei Defekt dieser, auf den Mieter Regress zu nehmen. Die allfälligen Reparaturkosten, Fehlteile und Mietausfälle werden in Rechnung gestellt.


Nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Mietmaterial wird zum Wiederbeschaffungspreis, resp. Wiederherstellungspreis dem

Mieter in Rechnung gestellt. Es ist dem Mieter untersagt, an den Mietgegenständen Änderungen jeglicher Art vorzunehmen.


Allfällige während der Mietdauer notwendige Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an den Mietgeräten dürfen nur von LightDrive oder einer von dieser bezeichneten Person durchgeführt werden. Vor und nach der Rückgabe der Mietgeräte erforderliche Reparaturen werden auf Kosten des Kunden vorgenommen, sofern die Reparatur auf übermässige Abnützung durch den Kunden zurückzuführen ist.


Der Mietet haftet vom Zeitpunkt der Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsachen für deren Beschädigung, Verlust

oder Diebstahl.


Das Versichern der Mietgeräte samt Zubehör gegen Feuer-, Wasser-, Vandalismus-, Diebstahl und Elementarschäden ist Sache des Mieters.



§ 4 Transport


Auf Anfrage des Kunden kann der Transport durch LightDrive stattfinden. Anfallende Kosten trägt der Kunde in voller Summe und muss vorher vereinbar werden. Grundsätzlich ist die Ware im Lager von LightDrive bzw. einem vereinbarten Ort abzuholen und zurückzubringen.



§ 5 Personaldienstleistungen


Für Personaldienstleistungen zählt solang nicht anders vereinbart:


  • Ab einer Arbeitsdauer von 6 Stunden ist dem Personal von LightDrive ab Eintreffen am Veranstaltungsort Kaffee, Wasser und ein kleiner Imbiss (z.B. Brötchen) kostenfrei bereitzustellen.

  • Ab einer einfachen Entfernung von 200km vom Firmensitz in Potsdam, ist dem Personal von LightDrive eine geeignete Unterkunft zu stellen.

  • Die Anfahrt wird immer vom Firmensitz von LightDrive zum Veranstaltungsort oder dem Ort der Buchung in Km nach der idealen Googlemaps Route berechnet. Der Preis pro Km kann nach Absprache umdefiniert und festgelegt werden. In der Regel liegt dieser für Personaldienstleistungen aktuell bei 0,60 € pro Km für die einfache Fahrtrichtung pro Transportmittel.

  • Dem Auftraggeber ist rechtzeitig mitzuteilen, wieviel Personal durch LightDrive eingesetzt wird.



§ 6 Leistungen Dritter


LightDrive erbringt die zur Realisierung von Projekten notwendigen Leistungen eigenständig oder durch Beizug von Dritten.

LightDrive greift dabei, falls vorhanden, auf die Leistungen langjähriger zuverlässiger Partner zurück.

LightDrive wählt die Drittparteien sorgfältig aus und verpflichtet diese falls nötig zur Geheimhaltung.

LightDrive ist berechtigt, die für das Projekt von Dritten bezogenen Leistungen auf Rechnung des Kunden zu bestellen. Sollten Dritte bei der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen in Verzug geraten, kann LightDrive hierfür nicht haftbar gemacht werden. LightDrive setzt sich gegenüber Dritten in jedem Fall für die Interessen des Kunden ein.


Für die jeweiligen Projekte gelten subsidiär zu den vorliegenden AGB die entsprechenden AGB und vertraglichen Bedingungen

der beigezogenen Dritten, sofern der Auftraggeber von dem Beizug der Dritten Kenntnis erhalten hat.



§ 7 Stornierung


Der Auftraggeber / Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Produktions- bzw. Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung).


Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei LightDrive maßgeblich.


Annulliert der Auftraggeber / Mieter einen bereits bestätigten Auftrag / Miete, betragen die allfälligen Annullierungskosten:


  • bis 30 Tage vor Produktions- bzw. Mietbeginn: 25%

  • bis 10 Tage vor Produktions- bzw. Mietbeginn: 50%

  • bis 3 Tage vor Produktions- bzw. Mietbeginn 80%

  • anschließend 100% des vereinbarten Rechnungs- bzw. Mietbetrages.


Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Geräte und Zubehör werden in jedem

Fall voll verrechnet.

Ebenso Mietausfälle, die durch die ursprünglichen Materialreservationen entstanden sind.



§ 8 Zahlungsbedingungen und Konditionen


Sofern nicht anders Vereinbart ist eine Anzahlung, (spätestens) zum vereinbarten Mietbeginn in Höhe von 50% zu leisten.

Nach Ablauf des Mietvertrages gilt das Zahlungsziel welches auf der Rechnung vermerkt ist.


Werden die Zahlungskonditionen nicht eingehalten, behält sich LightDrive das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen, nicht

weiterzuführen und den Auftrag zu widerrufen.

Für Schäden jeglicher Art, welche aus einer durch Nichteinhaltung der Zahlungsbedingung resultierenden Einstellung der Arbeiten entstehen, schliesst LightDrive jegliche Haftung aus.



§ 9 Haftung


Schadensersatz , Pflichten und Haftung von LightDrive


Die Haftung von LightDrive für jegliche Schäden, sofern nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht, wird wegbedungen.

LightDrive weist den Kunden auf allfällige rechtliche Bedenken bei der Realisation des Projekts hin. Sämtliche Aktionen dürfen

im Namen des Kunden durchgeführt werden. Die Haftung für Vermögens und Folgeschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

LightDrive weist jede Art von Haftung im Zusammenhang mit Schäden, Störungen und Defekten zurück, welche durch die

Geräte oder Apparaturen während der Mietdauer verursacht wurden.


Kann eine Leistung durch LightDrive aufgrund nicht termingerechter Lieferung von Informationen und/oder Waren durch den

Auftraggeber oder aufgrund von Unerreichbarkeit des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Auftraggeber

den daraus entstehenden Schaden zu tragen. Daraus entstehende Zusatzaufwände bei LightDrive werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.


Schadensersatz , Pflichten und Haftung des Mieters / Kunden


Die Mietgegenstände sind pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden die durch Fahrlässigkeit des Mieters auftreten sind auf eigene Kosten zu beheben. Zudem ist darauf zu achten, dass notwendige Reparaturen nur durch Sachkundiges Personal durchzuführen sind. Grundsätzlich gilt eine Materialsichtung des Mieters bei Übergabe des Mietmaterials auf Schäden. Im Falle von Funktionsfehlern oder nicht sichtbaren Schäden des Mietmaterials ist der Kunde verpflichtet diesen nach erkennen bei LightDrive zu melden und somit Anspruch auf Ersatz zu stellen.


Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist LightDrive auf Verlangen nachzuweisen.



§ 10 Kündigung


Unbeschadet der in §7 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

LightDrive ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist.

Als wichtiger Grund für eine Kündigung des Kunden gilt insbesondere, wenn LightDrive wesentliche Vereinbarungen im Vertrag bezüglich Fristen und / oder der technischen Ausstattung der Mietgegenstände aus Gründen nicht erfüllt, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen und der Kunde diesbezüglich vergeblich unter Fristsetzung angemahnt hat.



§ 11 Datenschutz


Diensteanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes ist Silvio Schneider, Großbeerenstraße 46, 14482 Potsdam.


Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen bei uns gespeicherten Daten, sowie zu deren Herkunft, Empfängern oder Kategorien von Empfängern, an die diese Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung.
Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie zudem das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden. Wir sind unter anderem verpflichtet diese zu löschen, wenn für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind oder Sie eine Einwilligung widerrufen haben.
Sie haben das Recht, die sie betreffende personenbezogene Daten, die sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht oder die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgte.
Wenn Sie eine Einwilligung zur Nutzung von Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen.


Personenbezogene Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus zur Durchführung eines Vertrages mitteilen. Diese Daten werden zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer Anfragen genutzt. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages und vollständiger Rechnungsbegleichung werden Ihre Daten mit Rücksicht auf steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen gespeichert, nach Ablauf dieser Fristen gelöscht.


Wir verarbeiten personenbezogene Daten von an der Produktion beteiligten Dritten (Künstler, Agenturen, Beauftragte) bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber um einen reibungslosen Ablauf garantieren zu können. Hierbei werden Kontaktinformationen wie Name, Email und Telefonnummer Projektbezogen gespeichert, dokumentiert und an für die Durchführung beauftragten Dritten weitergegeben.

Der Auftraggeber ist dafür Verantwortlich die notwendigen Einwilligungen von den Betreffenden einzuholen.

Die Betreffenden haben das Recht von uns jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen bei uns gespeicherten Daten sowie die Löschung dieser.

Nach Projektende werden gespeicherte Daten von an der Produktion beteiligten Dritten unverzüglich gelöscht.


Werden Ihre Daten nicht mehr benötigt, werden diese nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten (dies können bei Rechnungen bis zu 10 Jahre sein) gelöscht.



§ 12 Schriftform


Sofern Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird diese auch durch Übermittlung einer Fernkopie (Telefax) sowie durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, gewahrt.



§ 14 Schlussbestimmungen


LightDrive steht das Recht zu, die AGB jederzeit zu ändern. Dabei obliegt es LightDrive, bei laufenden Projekten die

Änderungen vorgängig und in geeigneter Weise bekannt zu geben. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Auftraggeber innerhalb 3 Arbeitstagen nach Bekanntgabe, spätestens jedoch bei einem Folgeauftrag, gelten die Änderungen als genehmigt. Im Widerspruchsfall haben die „alten“ AGB nur bis zur Beendigung des Projektes Gültigkeit.


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von LightDrive. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wenn einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt, wobei die ungültigen Mietbedingungen oder ungültig gewordenen Mietbedingungen durch eine wirksame Mietbedingung durch die Vertragsparteien zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der entsprechenden Bestimmungen entspricht. Änderungen des Dienstleistungs- bzw. Mietvertrages sowie sonstige Zusagen und abweichende Absprachen bedürfen der Schriftform.


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